Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht

BGB § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht

[ Auszug: (1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammen ... ]